ESF - Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung
Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Beratene Unternehmen als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaften mit Arbeitsstätten in NRW. Liegt der Hauptsitz des beratenen Unternehmens außerhalb von NRW, kann die Beratung nur für die in NRW liegende Arbeitsstätte stattfinden.
Als Zuwendungsempfangende ausgeschlossen sind Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften).
Juristische Personen des privaten Rechts, an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind, können gefördert werden.
Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/potentialberatung und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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