ESF - Prüfungsgebühren für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung
Gefördert werden die Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern entsprechend ihrer Gebührenordnung zur Kammerprüfung nach § 2 der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO).
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Die zuständigen Schulträgerinnen und -träger; Letztempfangende der Zuwendung sind die mit den Prüfungsgebühren belasteten Jugendlichen.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Der Nachweis über das Vorliegen der Kriterien nach BKAZVO ist zu erbringen.
Die Vorlage der Gebührenbescheide bzw. der Rechnungen der zuständigen Kammern sowie die von der prüfenden Stelle (z.B. Prüfungsausschuss der Kammer) unterschriebene Teilnahmebestätigung über die absolvierte Prüfung sind zu erbringen.
Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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