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ESF - Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungscheckverfahren
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Ausgaben für die berufliche Weiterbildung, die der Kompetenzentwicklung insbesondere von Beschäftigten in Unternehmen im privaten Besitz, Berufsrückkehrenden oder Selbständigen dienen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Weiterbildungsanbietende als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/bildungsscheck und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/bildungsscheck/programminfos
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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