Bezirksregierung
Arnsberg
Mehrere Personen sitzen in einem Schulungsraum und schauen nach vorne, wo eine Frau etwas an einem Flipchart erklärt.

Mit dem Programm „Ausbildungswege NRW“ sollen ausbildungsinteressierte Menschen für die duale Ausbildung gewonnen werden und Unterstützung bei der Vermittlung erhalten. Durch ein flächendeckendes bedarfsorientiertes Coaching soll mit ihnen gemeinsam eine verbindliche Ausbildungsperspektive entwickelt werden. Coaches unterstützen die jungen Menschen landesweit je nach Bedarf bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder bei Fragen zur Ausbildung. Die Coaches helfen, damit der Start in den neuen Lebensabschnitt gut gelingt.

Zugleich erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Besetzung ihrer unbesetzten Ausbildungsstellen und bei der Versorgung mit Fach- und Arbeitskräftenachwuchs.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Coaching- und Vermittlungstätigkeiten, die die Ansprache, das Profiling, die Begleitung und Vermittlung von Ausbildungssuchenden, die Akquise von Ausbildungsplätzen, sowie das Matching von Bewerbern/Bewerberinnen und Unternehmen beinhalten.

Es wird die trägergestützte Ausbildung in Vollzeit oder Teilzeit gefördert.

Wie viel Förderung gibt es?

Umfang sowie Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Förderanträge können nach der Veröffentlichung des entsprechenden Aufrufs auf der Seite vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Um allen Interessenten einen offenen, fairen und gleichberechtigten Zugang zur ESF-Förderung zu gewährleisten, wird auf Basis dieses Aufrufs ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt.

In einer ersten Verfahrensstufe können Interessenten ihr Interesse durch die Einreichung der
Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bekunden.
Die Auswahl und Entscheidung obliegen der AG Einzelvorhaben (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen).

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens folgt die zweite Verfahrensstufe und es kann ein Antrag auf Gewährung der Zuwendung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder des Just Transition Funds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden.