5-StandorteProgramm für die Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet
Mit dem 5-StandorteProgramm werden die fünf besonders von der Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und der Kreis Unna im Ruhrgebiet durch die Landesregierung unterstützt.
Ziel des Programms ist die Stärkung von Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung an den fünf Standorten und in der gesamten Region. Dabei sollen Innovationskraft, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gestärkt sowie gut bezahlte Arbeitsplätze und neue Wertschöpfung geschaffen werden.
Die Standortkommunen haben unter enger Begleitung der Landesregierung ein gemeinsames Handlungskonzept als strategische Grundlage für das 5-StandorteProgramm erarbeitet. Als Handlungsfelder für innovative Projekte sind vorgesehen:
- Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung
- Weiterentwicklung des Innovationssystems
- Energie und Klimaschutz – integriert und die Wirtschaft
- Wertschöpfungskette Bildung
- Intermodale und neue Mobilität
Im 5-StandorteProgrammm können Projekte über zwei Förderzugänge realisiert werden:
- zum einen über die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregion in Nordrhein-Westfalen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden.
- Zum anderen über das Bundesförderprogramm STARK für investive und nicht-investive Vorhaben mit Fokus auf den Umbau der Wirtschaftsstruktur und den Klimaschutz.
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