Schwarzarbeit in Handwerk und Gewerbe
Schwarzarbeit behindert einen fairen Wettbewerb.
So stellen die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden bei Vor-Ort-Kontrollen immer wieder Verstöße gegen die Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung fest. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne die Eintragung in die Handwerksrolle, eine unterlassene Gewerbeanzeige oder das Fehlen der Reisegewerbekarte. Bei festgestellten Verstößen werden im Nachgang entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet.
Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind neben der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) auch die Ordnungsämter der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.
Der Bezirksregierung Arnsberg obliegt bezüglich der Tätigkeit der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte die Fachaufsicht.
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