Umweltinspektionen, Umweltüberwachungsplan und -programm
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erstmalig auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen hinsichtlich der Durchführung von Umweltinspektionen in industriellen Großanlagen vorgeschrieben. Darüber hinaus bestehen EU-einheitliche Verpflichtungen für Umweltinspektionen vergleichbarer Anlagen und Einrichtungen mit erheblichem Gefährdungspotential.
Das Land NRW hat den medienübergreifenden Ansatz für die Überwachung derartiger Anlagen aufgegriffen und in der staatlichen Überwachung per Erlass verankert. Demnach sind alle in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden Betriebe nach festgelegten Kriterien einer risikobasierten Bewertung zu unterziehen, um das Erfordernis einer medienübergreifenden Umweltinspektion zu ermitteln. Für bestimmte Betriebe und Anlagen mit hohem Gefährdungspotential hat der Gesetzgeber bereits feste Inspektionsintervalle festgelegt, wie beispielsweise für Deponien.
In den zutreffenden Anlagen werden regelmäßige Umweltinspektion durchgeführt. Die Bergbehörde fertigt nach erfolgter Vor-Ort-Inspektion einen Bericht über das Ergebnis der Inspektion mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen und übermittelt diesen dem Betreiber. Zusätzlich werden die Inspektionsberichte auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg und ggf. weiterer Informationsplattformen veröffentlicht.
Die Umweltinspektionen werden in festen Intervallen wiederholt. Die Inspektionsintervalle berücksichtigen dabei auch die Ergebnisse der bisherigen Umweltinspektionen.
Für den Bereich des Bergbauabfalls wurden außerdem von der EU Leitlinien für die Inspektionen von Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus - i.W. Halden und Schlammteiche - herausgegeben.
Umwelt- und Störfallüberwachungsplan und -programm
Anlagenüberwachung bedeutet nicht nur regelmäßige Kontrollen von Anlagen, sondern auch anlassbezogene Inspektionen bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Nachbarschaftsbeschwerden.
Mit dem aktuellen Überwachungsplan und -programm stellt die Bezirksregierung Arnsberg als landesweit zuständige Bergbehörde sicher, dass die Überwachungsaufgaben regelmäßig, medienübergreifend und einheitlich wahrgenommen werden. Die Vorgaben konkretisieren transparent und nachvollziehbar die Umsetzung nationaler und europarechtlicher Vorgaben und dokumentieren, wie die Bergbehörde ihren entsprechenden Verpflichtungen nachkommt.
Integriert wurden zusätzlich die Umweltüberwachungsaufgaben für bestimmte energiewirtschaftliche Anlagen und Abfalldeponien, die zum Aufgabenbereich der Abteilung Bergbau und Energie in NRW gehören. Um weiteren rechtlichen und technischen Entwicklungen Folge leisten zu können, werden der Überwachungsplan und das Überwachungsprogramm regelmäßig fortgeschrieben.
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