Gewinnung von Steinen und Erden unter Bergrecht
Neben Braunkohle werden in Nordrhein-Westfalen auch zahlreiche andere Bodenschätze in Tagebauen gewonnen. Je nach ihren Eigenschaften fallen diese unter das Bergrecht oder das Abgrabungsrecht.
Fallen die Bodenschätze unter das Bergrecht werden solche Gewinnungsbetriebe nach den Regelungen des Bundesberggesetzes zugelassen und überwacht. Neben den speziellen Bestimmungen des Bundesberggesetzes werden natürlich auch die übrigen Umweltgesetze, wie z. B. Wasserrecht und Landschaftsrecht, angewendet. Die Abteilung 6 für Bergbau und Energie in NRW führt die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren und beaufsichtigt die Gewinnungsbetriebe.
Unterteilt werden die in Tagebauen abgebauten Bodenschätze in Lockergesteine und Festgesteine.
Als Lockergesteine gelten unter anderem Quarzsand und Quarzkies, Formsand, Ton und Kaolin.
Die Lockergesteine werden entweder im Tagebau (trockene Gewinnung) oder in einem Baggersee (nasse Gewinnung) gefördert.
Unter dem Begriff Festgesteine werden die Bodenschätze zusammengefasst, die nur durch Sprengungen abgebaut werden können.
Quarzsand, Quarzkies und Ton fallen unter das Bergrecht, wenn sie sich für die Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen eignen.
Die Eignungskriterien für die Bodenschätze Quarzsand und Quarzkies wurden in einem gemeinsamen Runderlass des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1985 festgelegt.
Der gemeinsame Runderlass ist zwar mittlerweile aus formalen Gründen nicht mehr rechtskräftig; seine inhaltlichen Regelungen zur Eignungsfeststellung werden jedoch in ständiger Verwaltungspraxis der Bergbehörde weiterhin angewendet.
Auch die Ad-hoc Arbeitsgruppe des Bund-Länderausschusses Bodenforschung hat in ihrer Empfehlung vom 20. September 2007 zur Eignungsfeststellung auf diese ständige Verwaltungspraxis verwiesen.
In gleicher Weise wurden Eignungskriterien für den Bodenschatz Ton festgelegt.
Flutung des Tagebaus Blessem durch das Sturmtief Bernd vom 14. bis 16. Juli 2021
Zwischen dem 14. und 16. Juli 2021 kam es hochwasser- und niederschlagsbedingt zu einer Überschwemmung nördlich von Erftstadt-Blessem, von der auch der nördlich der Ortschaft gelegene Tagebau Blessem betroffen war. Infolge der Überschwemmung und der starken Hochwasserzuflüsse in diesen Bereich kam es zur Ausbildung eines Erosionsbereiches zwischen dem Tagebau, der Ortschaft und der Erft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat zwei auf den Fachgebieten der Geotechnik, des Bergbaus und des Markscheidewesens qualifizierte externe Sachverständige mit der geotechnischen Beweisaufnahme der Hochwasserschutzanlagen der Kiesgrube, der Grundlagenermittlung, der Identifikation möglicher Ursachen einschließlich der Darstellung der wahrscheinlichen Schadensursache(n) beauftragt.
Im Rahmen der 16. Sitzung des Unterausschuss Bergbausicherheit am 17.09.2021 hat die Bergbehörde zum Stand der Erkenntnisse berichtet.
Die unter der Rubrik Downloads bereitstehende Präsentation gibt den aktuellen Stand der Erkenntnisse zum Geschehensablauf des Hochwasserereignisses und der damit einhergehenden Flutung des Tagebaus Blessem vom 14. bis 16.07 2021 in Erftstadt-Blessem wieder. Eine abschließende Bewertung zu Ursache und Geschehensablauf kann derzeit noch nicht abgegeben werden.
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