Schachtverfüllungen
Im Rahmen des geordneten Rückzugs aus den untertägigen Bergbaubetrieben des Steinkohlenbergbaus müssen die Schächte im Hinblick auf den Schutz der Tagesoberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs dauerstandsicher verfüllt werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 55 Abs. 2 BBergG).
Die Schachtverfüllungen sind dabei so auszuführen, dass keine negativen Auswirkungen auf den Grund- und Trinkwasserschutz entstehen und die dauerhafte Ausgasung des Grubengebäudes über spezielle Leitungen sichergestellt ist.
Eine besondere Herausforderung bei den Schachtverfüllungen stellt der Umbau der Tagesschächte zu Wasserhaltungsbrunnen dar. Die aus Beton dauerstandsicher erstellten Schachtverfüllungen sind dabei so auszuführen, dass die Möglichkeit besteht, durch Einhängen von Tauchmotorpumpen Wasserhaltungsmaßnahmen zur Begrenzung des Grubenwasseranstiegs zu betreiben. Für die Tauchmotorpumpen werden dazu sogenannte Hüllrohre in die Schachtverfüllungen integriert.
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