Maschinelle Anlagen, Schacht- und Schrägförderanlagen
Dem Sachgebiet „Maschinelle Anlagen und Schacht- und Schrägförderanlagen“ im untertägigen Bergbau kommt auch nach dem Auslauf des Steinkohlenbergbaus eine besondere Bedeutung zu.
Nach Einstellung der Förderung ist ein geordneter Rückzug aus den Steinkohlenbetrieben sowie aus den untertägigen Grubenbauen (Strecken und Schächte) der derzeitigen Wasserhaltungen sicher zu stellen und im Rahmen der Ewigkeitslasten dauerhaft und nachhaltig zu bewältigen. Hierfür sind die bereits begonnenen Umbaumaßnahmen der Grubenwasserhaltungen zu Brunnenwasserhaltungen weiterhin behördenseitlich sicherheitstechnisch zu begleiten und zu überwachen.
Ein Großteil der erforderlichen Umbaumaßnahmen, besteht dabei im Umbau von Tagesschächten zu Wasserhaltungsbrunnen sowie im Neubau von Grubenwasserhebungseinrichtungen. Die standortbezogenen Einzelfalllösungen werden unter Einbeziehung aller verantwortlichen sachkundigen Stellen und anerkannten Sachverständigen geprüft, um den Anforderungen an die Betriebssicherheit Rechnung zu tragen.
Auf den fördernden Bergwerken im Aufsichtsbereich werden die maschinellen Anlagen und Schacht- und Schrägförderanlagen von dem Sachgebiet betreut. Insbesondere die Aufsicht über die Gleislosfahrzeuge, Gurtbandanlagen und Vollschnittmaschinen umfasst einen großen Arbeitsbereich.
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