Wiederaufnahme der Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Beratungsleistungen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort wieder Fördermittel zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowatt peak installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen.
Ebenso können auch wieder Anträge zu Beratungsleitungen zum Photovoltaikausbau gestellt werden. Die Förderung beschränkt sich jedoch auf Planungs- und Beratungsleistungen für den Freiflächen-Photovoltaikausbau.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des MWIKE.