Einstellung der Förderung von Lastenfahrrädern und nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Mit Datum 6. Dezember 2024 endete die Förderung von Lastenfahrrädern und nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen; Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Seit Oktober 2018 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Kauf von rund 13.700 Lastenrändern mit insgesamt etwa 18,4 Millionen Euro unterstützt. Zudem hat die Landesregierung seit Juni 2020 mehr als 78 Millionen Euro für insgesamt über 33.000 Ladepunkte bewilligt, die in Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage errichtet worden sind. Damit hat Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Anreiz für den Umstieg auf emissionsarme Antriebe und den Einsatz Erneuerbarer Energien gesetzt. Das Laden des eigenen E-Fahrzeugs mit selbst erzeugtem Strom ist mittlerweile eine wirtschaftliche Lösung, um die eigene Mobilität effizient zu gestalten.
Über die Richtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität werden weiterhin unter anderem kommunale Nutzfahrzeuge, die Erstellung von Konzepten, öffentliche Normalladepunkte, Ladepunkte für Mietende, für Beschäftigte, für Kommunen und für gewerbliche Fahrzeuge gefördert.
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