Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Hinweis: Als Einzelunternehmen (Gewerbetreibende) ist ein Gewerbeschein zum Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Anlage (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) als Nachweis für die Antragsberechtigung nicht ausreichend.
Was wird gefördert?
Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten kleiner 50 Kilowatt
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung möglich)
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung möglich)
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage muss eine Mindestnennleistung aufweisen.
Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten sollte 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen pro Woche ermöglicht werden. Mindestens muss die Zugänglichkeit an fünf Tagen pro Woche für zwölf Stunden gewährleistet sein.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
Die Antragstellung ist ausgeschlossen, soweit im Einzelfall noch mit Erfolg ein Antrag für ein anderes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen gestellt werden kann oder soweit noch Mittel aus einem erfolgreich beschiedenen Antrag für ein solches Förderprogramm abgerufen werden können.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 31. Januar 2024
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