Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Wichtige und allgemeine Hinweise / Aktuelles
07.12.2024 – Einstellung der Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Mit Datum 6. Dezember 2024 endete die Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen; Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Seit Juni 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen mehr als 78 Millionen Euro für insgesamt über 33.000 Ladepunkte bewilligt, die in Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage errichtet worden sind. Damit hat Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Anreiz für den Umstieg auf emissionsarme Antriebe und den Einsatz Erneuerbarer Energien gesetzt. Das Laden des eigenen E-Fahrzeugs mit selbst erzeugtem Strom ist mittlerweile eine wirtschaftliche Lösung, um die eigene Mobilität effizient zu gestalten.
Informieren Sie sich bitte, ob ggf. Ihre Kommune oder der Bund (BAFA) in diesem Bereich eine Förderung anbietet.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
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vom 31. Januar 2024
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