Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 EUR)
Aktuelle Hinweise
Mit Runderlass vom 14. Juni 2024 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme“ (progres.nrw – Wärme- und Kältenetzsysteme) novelliert worden.
Diese Seite wird daher zurzeit überarbeitet; in Kürze finden Sie hier aktuelle Informationen zu den Förderkonditionen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme“ (progres.nrw – Wärme- und Kältenetzsysteme)
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 14. Juni 2024
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