
Mitteltiefe und tiefe Geothermie
Die Nutzung der Tiefengeothermie birgt ein großes Potenzial, große Teile der Wärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen in Zukunft klimafreundlich zu gestalten. Klimafreundliche und ressourcenschonende Energiequellen sollen in Zukunft weiter erschlossen und ausgebaut werden. Der große Handlungsdruck im Bereich der Tiefengeothermie wurde in der Roadmap „Tiefe Geothermie für Deutschland“ deutlich, die am 02.02.2022 in einer Webkonferenz des Fraunhofer IEG vorgestellt wurde. Im April 2024 wurde dazu der „Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen vom Landes Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) veröffentlicht.
Im tiefen Untergrund großer Regionen Nordrhein-Westfalens sind klüftige und verkarstete Kalksteinformationen und damit voraussichtlich hydrothermale Wässer vorhanden, die sich für den industriellen Wärmebedarf und die Fernwärmeversorgung hervorragend eignen. Wenn jetzt mit der Entwicklung der Tiefengeothermie konsequent begonnen wird, kann zukünftig ein großer Teil des Bedarfs aus dieser Quelle gedeckt werden.
Dies ist möglich, ohne dass für die Erdwärmegewinnung ein hydraulisches Aufbrechen des Gebirgskörpers – also ein Fracking – erforderlich ist. Hinweis: Im Falle etwaiger Anträge auf Genehmigung eines hydraulischen Aufbrechens von Gesteinen kann von einer hierfür erforderlichen Zustimmung der Landesregierung nicht ausgegangen werden (vgl. Erlass des Wirtschafts- und des Umweltministeriums vom 31.08.2018).
Öffentlichkeitsbeteiligung
Große Geothermieprojekte können nur gelingen, wenn eine gesellschaftliche Akzeptanz für diese klimafreundliche Energiequelle hergestellt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Öffentlichkeit über die Projekte ausreichend informiert ist und mögliche Risiken für Mensch und Natur minimiert werden. Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt die Informationen über solche Projekte sehr ernst. Durch die frühzeitige Information der Öffentlichkeit kann Sorgen und Bedenken, die aus Unkenntnis über die tatsächliche Sachlage erwachsen, wirksam begegnet werden.
Bergbauberechtigungen
Geothermie zählt zu den sogenannten bergfreien Bodenschätzen im Sinne des §3 Abs. 3 Nr. 2b BBergG. Bergfreie Bodenschätze sind nicht Bestandteil des Grundeigentums. Sowohl für ihre Aufsuchung als auch für ihre Gewinnung ist jeweils eine Bergbauberechtigung erforderlich. Diese Bergbauberechtigung kann in Form einer Erlaubnis oder einer Bewilligung erteilt, beziehungsweise in Form eines Bergwerkeigentums verliehen werden. Gemäß §6 BBergG gilt der Grundsatz: „Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums“.
Weiterführende Informationen sind unter VERWANDTE THEMEN (Bergbauberechtigungen) zu finden.
seismische Erkundung
Vor der Durchführung einer Bohrung zur Aufsuchung und Gewinnung von (mittel-)tiefer Erdwärme ist der Untergrund nach dem Stand der Technik zu erkunden. Dafür werden in der Regel seismische Erkundungsverfahren genutzt. Diese bieten die Möglichkeit ein Bild des Untergrundes zu erhalten und somit einen geeigneten Standort für eine Geothermiebohrung zu finden. Bei einer seismischen Erkundung werden Schwingungen in den Untergrund geleitet, die von Schicht- und Störungsflächen unterschiedlich stark reflektiert werden. Diese Reflexionen werden an der Oberfläche mit Hilfe sog. Geophone detektiert und lassen Rückschlüsse auf den Untergrund zu. Für die Durchführung einer solchen Seismik bedarf es eines Betriebsplans. Ansprechpartner bei der Bergbehörde finden Sie unter KONTAKT.
Genehmigungen
Bei einem Geothermieprojekt können sich verschiedene Auswirkungen auf den Untergrund, die Tagesoberfläche sowie auf Oberflächengewässer und das Grundwasser ergeben. Dabei hat der Schutz des Grundwassers wegen seiner hohen Bedeutung für die Daseinsvorsorge (insbesondere Trinkwasserversorgung) einen herausragenden Stellenwert.
Für die Durchführung von Aufsuchungstätigkeiten sind der Bergbehörde Betriebspläne vorzulegen. Die Bergbehörde prüft im Genehmigungsprozess u. A. folgende Schutzgüter:
- Schutz der Tagesoberfläche
- Immissionsschutz
- Gewässerschutz
- Umwelt-, Natur- und Artenschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ansprechpartner bei der Bergbehörde finden Sie unter KONTAKT.
Umweltschutz
Zum Schutz der Umwelt ist bei Tiefbohrungen ab 1000m unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. So bedürfen bspw. Tiefbohrungen ab 1000m Teufe zur Gewinnung von Erdwärme gem. §1 Nr. 8 UVP-V Bergbau in Naturschutzgebieten oder in Natura 2000 Gebieten einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ebenso ist gemäß §1 Nr. 10b UVP-V Bergbau eine standortbezogene UVP-Vorprüfung für Bohrungen ab 1000m Teufe notwendig. Dabei sind auch Erdbebenzonen 1 bis 3 nach DIN EN 1998 Teil 1, Ausgabe Januar 2011 und § 22b ABBergV zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen sind unter VERWANDTE THEMEN (Umweltschutz im Bergbau) zu finden.
Wasserrecht
Ansprechpartner sind die jeweiligen unteren Wasserbehörden oder die Bergbehörde. Weiterführende Informationen sind unter VERWANDTE THEMEN (Wasserwirtschaft im Untertagebergbau (inkl. Geothermie/Bohrungen)) zu finden.
Förderung
Die jeweils aktuellen Informationen sind unter VERWANDTE THEMEN (Förderung Stromerzeugung/Wärmeerzeugung) zu finden.
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