©Clemens Scheumann
Erderschütterungen
Durch die Gewinnungsprozesse von Bodenschätzen kommt es zu Spannungsumlagerungen im umgebenden Gebirgskörper. Liegen Voraussetzungen vor, die es dem Gebirge ermöglichen Spannungen zu speichern, kann es bei deren schlagartigem Lösen zu abbauinduzierten Erderschütterungen an der Tagesoberfläche kommen.
Bisher sind durch Erderschütterungen in NRW Schäden, die einer Zulassung von Betriebsplänen entgegenstehen, nicht bekannt geworden. Grundsätzlich lassen sich durch Erderschütterungen verursachte Bergschäden jedoch nicht ausschließen.
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