Bezirksregierung
Arnsberg

Altbergbau - Regelungsbedarf

NRW blickt auf Jahrhunderte mit Abbau von Bodenschätzen wie Kohle, Erze, Steinsalz zurück.
Der Bergbau in NRW mit aus heutiger Sicht inzwischen teilweise veralteter Absicherung von alten Grubenbauen und die fehlende oder lückenhafte damalige Dokumentation derselben führen bis heute zu teilweise schwerwiegenden Folgen an der Oberfläche. Einstürzende Schächte oder sich plötzlich öffnende Tagesbrüche können zu Gefährdungen von Infrastruktur wie Straße und Schiene und damit der Verkehrssicherheit oder von Gebäuden führen.

Die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde NRW ist gem. § 48 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes NRW als fachlich kompetente Sonderordnungsbehörde zuständig für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen. Damit ist sie auch zuständig zur Einschätzung von bergbaulichen Gefahren, zur Verpflichtung von Verantwort­lichen mit dem Ziel der Sicherung und erforderlichenfalls der Sicherung von Amts wegen, wenn keine Verant­wort­lichen greifbar ist.

Die Bergbehörde erteilt darüber hinaus Auskünfte über die Möglichkeit von Gefahren aus dem Untergrund für Bauherr*innen oder Planungsträger*innen. Teilweise sind diese Auskünfte online abrufbar. Das bestehende System aus Gefahrenabwehr, Risikomanagement und Gefahrenprävention durch Information hat sich grundsätzlich bewährt.

Um die Risiken künftig möglichst gering zu halten, brauchen Öffentlichkeit und Verwaltung aber einen möglichst umfassenden Überblick über die Bergbauhinterlassenschaften in NRW, die daraus möglicher­weise resultierenden Gefährdungen und über die durchgeführten Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen Dritter.

Die beabsichtigte Behebung der erkannten Regelungsdefizite wurde in der Beratung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 1 „Gefährdungen durch Altbergbau“ vom 7. Dezember 2017 in der Plenarsitzung des Landtags am 18. Januar 2018 ausdrücklich begrüßt. In der Landtagsdrucksache 17/1407 wurde hierüber ausführlich berichtet.

In Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Bergbehörde NRW die Rechtsanwaltskanzlei Wolter / Hoppenberg (Hamm) am 12. Juli 2018 beauftragt, mittels eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens rechtliche Regelungs­vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die erkannten Regelungsdefizite zu beheben. Das Gutachten ist am 19. Juni 2020 dem Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags NRW vorgestellt worden.

Als mögliche Lösungsansätze wurden von den Gutachter*innen ermittelt:

  • Anzeige-/Melde- sowie Informationspflichten Dritter beim Auffinden von Grubenbauen sowie bei Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen Dritter im Bereich altbergbaulicher Gruben­baue,
  • die Einrichtung eines auch für die Öffentlichkeit zugänglichen bergbehördlichen Katasters zu durchgeführten Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie
  • behördliche Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse zwecks Einhaltung technischer Standards bei Sicherungsmaßnahmen Dritter zur Qualitätssicherung.

Das Gutachten liegt als Kurzfassung und als Langfassung auch elektronisch vor und ist im Down­load­bereich abrufbar. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird derzeit ein Gesetzesentwurf durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW erarbeitet.