Strahlenschutz im Unterricht
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen unterliegen den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung bzw. der Röntgenverordnung.
Zur Umsetzung dieser Verordnungen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen" erlassen.
In NRW hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Schulträger als Strahlenschutzverantwortliche bestimmt, die die Schulleiterinnen und Schulleiter zu Strahlenschutzbevollmächtigten schriftlich beauftragen. Sie übernehmen die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse im Rahmen ihrer Bestellung. Insbesondere bestellen sie schriftlich die fachkundigen Lehrerinnen und Lehrer zu Strahlenschutzbeauftragten. Diese müssen über die notwendige Sachkunde verfügen, die in einem anerkannten Kurs erworben wird. Die Kursteilnahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Daher sind spätestens alle fünf Jahre Aktualisierungskurse zu besuchen.
Informationen über die angebotenen Kurse sind zu finden im Fortbildungskatalog der Bezirksregierung Arnsberg für das Schuljahr 2021/22 (Fortbildungskatalog - Schuljahr 2022/23).
Detaillierte Informationen zum Strahlenschutz können den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) entnommen werden.
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