Sekundarstufe I Gymnasium
Die Beratung der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich „Sekundarstufe I am Gymnasium“ bezieht sich zum einen auf Sonderregelungen bezüglich der Aufnahme in die Sekundarstufe I am Gymnasium.
Ebenso werden Ausnahmeentscheidungen zur Sicherung von Schullaufbahnen durch die obere Schulaufsicht immer dann getroffen, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung keine konkreten Bestimmungen festlegt. Dies gilt z. B. bei der Wiedereingliederung von Schülerinnen und Schülern nach langfristigen Erkrankungen.
Ein weiterer Bereich der Beratung sind Laufbahnfragen bei längeren Auslandsaufenthalten sowie mit Schulwechseln verbundene Umzüge. Die obere Schulaufsicht berät die Schulen auch bei Fragen hinsichtlich des Wechsels von der Erprobungsstufe in die Klasse 7.
Da für individuelle Beratung die Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nötig ist, ist der Weg über die für die Beratung zuständigen Lehrkräfte und die Schulleitung unverzichtbar. Für Beratung in Einzelfällen stehen daher zunächst die jeweiligen Lehrkräfte und die Koordinator* der Erprobungsstufe und der Mittelstufe zur Verfügung. Bei besonderen Problemen wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn in Ausnahmefällen innerhalb der Schule keine Klärung herbeigeführt werden kann, sollte über die Schulleitung der Kontakt zur Bezirksregierung gesucht werden.
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