Besetzung von Leitungsfunktionen/Stellenausschreibungen
Mit Ausnahme der Grund- Förder- und Realschulen ist vor allem SII Schulformen eine Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen festzustellen, obwohl mehr als die Hälfte der im Schuldienst Tätigen Frauen sind.
Die Schulabteilung erfüllt ihren grund- und landesgesetzlichen Auftrag, in dem Sie Maßnahmen ergreift wie die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und die Erstellung von Frauenförderplänen.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Der Gleichstellungsplan enthält für jeweils fünf Jahre konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, um den Frauenanteil in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 v. H. zu erhöhen (LGG). Solange dies nicht erreicht ist, werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (z. B. Dienstalter).
Im Gleichstellungsplan wird außerdem festgelegt, mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben erreicht werden sollen.
In den Schulen soll auf der Basis einer Analyse der Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen in den jeweiligen Berufs- und Funktionsbereichen die Situation von Frauen verbessern werden, z. B. durch die Benennung und Besetzung von Startpositionen.
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