Anerkennungsstelle für den Lehrkräftebereich
Die Fähigkeiten und das Wissen von Lehrkräften aus anderen Ländern sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrkräftebereich aus Staaten der EU, des EWR und der Schweiz. Voraussetzung für eine Anerkennung ist ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren. Damit die Bezirksregierung Arnsberg ein Anerkennungsverfahren für Sie durchführen kann, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.
Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz eine volle Lehramtsbefähigung erworben haben, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Anerkennung zu einem vergleichbaren Lehramt hier in Nordrhein-Westfalen. Eine volle Lehramtsbefähigung im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG liegt vor, wenn Sie im Herkunftsstaat unmittelbaren und uneingeschränkten Zugang zum Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an öffentlichen Schulen haben (für den Fall, dass Sie keine volle Lehramtsbefähigung nachweisen können, stehen Ihnen unterschiedliche Alternativen für einen Einstieg in den nordrhein-westfälischen Schuldienst zur Verfügung).
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die von Ihnen eingereichten Ausbildungs- und Befähigungsnachweise wesentliche Unterschiede zu einer vergleichbaren nordrhein-westfälischen Lehramtsausbildung aufweisen. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihre Berufsqualifikation unter der Bedingung anerkannt, dass Sie eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang/Eignungsprüfung) erfolgreich durchlaufen.
Das Anerkennungsverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Auch für die Tätigkeit als Lehrkraft sind sehr gute Kenntnisse in der deutschen Sprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die Unterrichtstätigkeit auch ein entsprechender Fachwortschatz von Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Sprachniveau C1.
Weitere Informationen zur Antragstellung, zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens sowie zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Informationsbereich zum Verfahrensablauf.
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