Versorgungsauskunft für Lehrkräfte
Online-Antragsverfahren
Seit dem 01.01.2021 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für verbeamtete Personen des Landes NRW, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet.
Die Eingabe und Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch die Beamtinnen und Beamten selbst. Im Anschluss überprüft die Personalakten führende Dienststelle die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Abschließend nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Versorgungsauskunft.
Vor Ablauf von vier Monaten ist nicht mit einer Versorgungsauskunft zu rechnen.
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