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Teilhabegespräch für Menschen mit Behinderung
An den Schulen und Studienseminaren im Bezirk Arnsberg soll allen im Landesdienst Beschäftigten ein Teilhabegespräch angeboten werden, wenn ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 30 beträgt.
Für die Durchführung dieser Teilhabegespräche hat die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen einen Leitfaden entwickelt, der mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde.
In diesem Leitfaden werden die möglichen Themen und auch der Vorschlag für einen Protokollbogen dargestellt.
Betroffene Kolleg*innen, aber auch die Schul- und Seminarleitungen können sich gerne vor dem Gespräch von der Schwerbehindertenvertretung (SBV) beraten lassen.
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