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Nebenamtlicher Unterricht
Nebenamtlicher Unterricht ist Unterricht, der nicht von ausgebildeten Lehrkräften sondern von Fachkräften der freien Wirtschaft oder anderen Behörden erteilt wird.
Vorgehen:
Die Schulleitung beantragt nebenamtlichen oder berufsfachlichen Unterricht formlos.
Die Fachkraft wird von der Bezirksregierung Arnsberg je nach Bedarf befristet oder auch unbefristet eingestellt.
Bei berufsfachlichem Unterricht wird die Abrechnung durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung durchgeführt.
Die Abrechnung des nebenamtlichen Unterrichts erfolgt durch die Schulleitung unter Verwendung des Vordruckes LBV (A/Bes) 22.04.2016.
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