Krankmeldungen von Lehrkräften
Grundsätzlich sind Krank- und Gesundmeldungen (einschließlich der Atteste) in den Schulen aufzubewahren. Ausnahmen ergeben sich für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Lehrkräfte, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt insgesamt 30 Tage dienst- bzw. arbeitsunfähig waren sowie für Erkrankungen, die durch einen Unfall herbeigeführt worden sind. Für diese Fälle ist eine umgehende Meldung an die Schulaufsicht erforderlich.
Zur Erhebung der Krankenstatistik bei den öffentlichen Schulen wurde das IT-Programm „Gesundheitsstatistik per PC“ (GPC) eingeführt. Jede Schule ist verpflichtet, die Erfassung der Krankentage in GPC zur Einbindung der Daten in den landesweiten Krankenstandsbericht vorzunehmen.
Das GPC-Programm verfügt neben der Ermittlung der Daten für die Krankenstatistik über eine Funktion zur Meldung krankheitsbedingter Abwesenheiten an die Schulaufsicht gem. §15 ADO. Es ermittelt nach entsprechender Eingabe die relevanten Meldezeiten für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), für die Entgeltfortzahlung bei tarifbeschäftigen Lehrkräften sowie für die Gesundmeldung und generiert entsprechende Formschreiben an die Schulaufsicht.
Im Downloadbereich erhalten Sie weitere Informationen zur Meldungen von Erkrankungen (Rundverfügung vom 13.01.2016). Das dort ebenfalls abgespeicherte Fehltageblatt wird vorübergehend ausschließlich für den Grundschulbereich und für die Erfassung von Beschäftigten an Schulen, die nicht mit GPC erfasst sind, vorgehalten.
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