Reisekosten
Mit der Einladung (auf dem Dienstweg über die Schulleitung und in CC: an die Lehrkraft) zur Teilnahme an einem Zertifikatskurs erhält die Lehrkraft eine Dienstreisegenehmigung und damit die Zusage zur Übernahme der Reisekosten. Diese werden auf Antrag von der personalführenden Bezirksregierung nach TEVO erstattet. Lehrkräfte aus dem Ersatzschuldienst rechnen ihre Reisekosten beim jeweiligen Schulträger ab.
Bitte beachten Sie, dass im öffentlichen Dienst der Anspruch auf Erstattung nach 6 Monaten verfällt. Die Frist läuft ab dem Tag der Fortbildung.
Das Formular „Antrag auf Reisekosten“ steht unter folgendem Link zur Verfügung.
Zur Bezirksregierung Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/finanzielle-leistungen/reisekostenerstattung-lehrkraefte/reisekostenvordrucke
Zur Bezirksregierung Detmold:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/1.12_antrag_reisekostenerstattung_fb_dez46_ab_01.01.22.pdf
Zur Bezirksregierung Düsseldorf:
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/lehrerfortbildung/faq/index.html
Zur Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/46/index.html
Zur Bezirksregierung Münster:
https://portal.bezreg-muenster.nrw.de/websites/preprints/forms/Reisekostenrechnung.pdf