Organisatorische und rechtliche Regelungen
Der Ausschreibungszeitraum startet ab dem 01.02. (Kursbeginn zum Start des Schuljahres) oder ab dem 01.09. (Kursbeginn zum 2. Halbjahr).
Die Teilnahme an einer Qualifikationserweiterung ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt und ein vorrangiges Dienstgeschäft. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. An den Fortbildungstagen steht die teilnehmende Lehrkraft für Aufgaben oder Termine in der eigenen Schule nicht zur Verfügung.
Durch die Anrechnung der Teilnahme an staatlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl soll den Lehrkräften die regelmäßige Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung ermöglicht und Unterrichtsausfall vermieden werden. Deshalb soll die Anrechnung am jeweiligen Fortbildungstag wirksam werden. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Den Umfang dieser Anrechnung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext.
Zur Bezirksregierung Arnsberg:
Zur Bezirksregierung Detmold:
Zur Bezirksregierung Düsseldorf:
Zur Bezirksregierung Köln:
Zur Bezirksregierung Münster:
Qualifikationserweiterungen finden regelmäßig in einem festen Rhythmus statt, sie finden in der Unterrichtszeit wie auch in unterrichtsfreien Zeiten statt.
Beginn und Ort der Veranstaltung werden mit der Ausschreibung bekanntgegeben. Der Fortbildungstag ist in der Regel auf einen Wochentag (in der Regel der Starttag der Qualifikationserweiterung) festgelegt. Nähere Informationen dazu, zum Ort und zum Umfang des Kurses sind im jeweiligen Ausschreibungstext hinterlegt, bzw. werden mit der Einladung zur Fortbildung bekannt gegeben.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veranstaltungsort.
Neben Präsenzveranstaltungen gibt es auch online-gestützte Fortbildungen, bzw. Veranstaltungen, die sowohl in Präsenz als auch in Distanz durchgeführt werden. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Organisationsformen sind im Ausschreibungstext aufgeführt oder werden Ihnen zeitnah vor Beginn des Kurses durch die Moderierenden mitgeteilt. Hierzu wird Ihre dienstliche E-Mail-Adresse genutzt, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Siehe auch:
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: