Adressatinnen und Adressaten sowie Zugangsvoraussetzungen zu Zertifikatskursen
Grundlage ist der Erlass 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und -Weiterbildung BASS.
Zertifikatskurse dienen primär der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Schulen. Es muss daher in der Regel ein entsprechender Bedarf an der Schule vorhanden sein. Eine Teilnahme am Zertifikatskurs setzt immer das Einverständnis der Schulleitung voraus.
Die Zertifikatskurse richten sich an unbefristet tätige Lehrkräfte des Landes NRW bzw. von Ersatzschulen, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit 2. Staatsprüfung) oder absolvierter Feststellungprüfung sind und die das jeweilige Fach / die jeweilige Fachrichtung in der jeweiligen Schulform bereits unterrichten oder während der Qualifizierungszeit unterrichten werden, ohne hierfür eine Lehrbefähigung zu besitzen.
Grundsätzlich verfügt die Lehrkraft über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung der bezeichneten Schulform oder Schulstufe, für die der Zertifikatskurs eingerichtet ist. Gegebenenfalls abweichende Regelungen sind dem Erlass bzw. dem Ausschreibungstext zu entnehmen. Informieren Sie sich im Ausschreibungstext über das jeweils erforderliche Lehramt und beachten Sie bitte, dass der Zugang zu einem Zertifikatskurs ggf. auch von der Schulform abhängig sein kann. Nicht alle Zertifikatskurse sind für alle Schulformen geöffnet.
Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung können nach erfolgreich absolviertem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) teilnehmen, erhalten aber kein Zertifikat, sondern eine Teilnahmebescheinigung, die zur Beantragung einer Unterrichtsgenehmigung durch das Dezernat 48 genutzt werden kann.
Seiteneinsteigende Lehrkräfte (mit pädagogischer Einführung) sind in Zertifikatskursen nicht zugelassen.
Der gleichzeitige Unterrichtseinsatz im Fach parallel zum Zertifikatskurs ist in mindestens einem Kurs/einer Klasse erwünscht.
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