Bezirksregierung
Arnsberg
Informationen zu Zertifikatskursen

Abschluss des Zertifikatskurses

Voraussetzungen für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis bei Lehrkräften mit einer Lehramtsbefähigung sind:

  • regelmäßige aktive Teilnahme. 
  • engagierte und qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen. 
  • der Nachweis der geforderten fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen im Rahmen der Veranstaltungen. 
  • eine Teilnahme an mindestens 80% des vorgesehenen Gesamtkursumfangs für die Erteilung des Zertifikats. 

Eine Abschlussprüfung erfolgt nicht. 

In Fächern der SI wird durch das Zertifikat eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für das jeweilige Fach erteilt. Durch diese Unterrichtserlaubnis wird keine weitere Lehrbefähigung erworben. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreich absolvierten Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass MSB 30. November 2011, 226-2.02.02.02/102-93736/10, konkretisiert durch Erlass des MSB vom 25.11.2020, AZ: 224-2.02.02.02-159907). Die Schulen dieser Lehrkräfte können auf Grundlage dieser Teilnahmebescheinigung die Unterrichtsgenehmigung im Dezernat 48 beantragen.