Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind zwei Kinder, die Tonfiguren bemalen.

Direktes Erleben, künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung junger Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und die Gestaltung des eigenen Lebens.

Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler sowie Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Es sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.

Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.

Die Firma PROGNOS AG in Berlin evaluiert das Programm und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise sowie Trägerinnen und Träger genehmigter Ersatzschulen.

Was wird gefördert?

Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und -pädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.

Wie viel Förderung gibt es?

Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt pro künstlerischem Projekt 4.200 Euro. Die Förderung von 3.360 Euro erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

Was sind die Kriterien? Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Finanzierung des Eigenanteils von 840 Euro muss gewährleistet sein.

Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.

Nach dem Besuch gehören die Teilnehmenden zu einem Künstlerinnen- und Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Kunstschaffenden zur Verfügung steht.

Die außerunterrichtlich durchzuführenden Projekte sollen in der Regel 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt umfassen. 

Weitere Kriterien enthält die im Bereich Downloads zu findende Richtlinie zum Landesprogramm „Kultur und Schule“.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gilt:

Das Projektdatenblatt wird über das Onlineprogramm Kultur.Web bei der zuständigen kreisfreien Stadt oder dem Kreis eingereicht. Aus den eingereichten Projekten wählt eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene geeignete, förderfähige Projekte aus. Danach stellen die kreisfreien Städte und Kreise für die ausgewählten Projekte einen Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Für Trägerinnen und Träger genehmigter Ersatzschulen und Antragstellende für Sonderprojekte gilt:

Das Projektdatenblatt und der Förderantrag sind bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Aus den eingereichten Projekten wählt eine unabhängige Jury für ganz Nordrhein-Westfalen geeignete, förderfähige Projekte aus.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gilt:

Projektdatenblätter müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Der Förderantrag ist bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen.

Für Trägerinnen und Träger genehmigter Ersatzschulen und Antragstellende für Sonderprojekte gilt:

Das Projektdatenblatt und der Förderantrag müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.

Hinweis: Die Frist zur Einreichung der Projektdatenblätter wird für das Schuljahr 2024/2025 ausnahmsweise auf den 12. April verlegt. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Abhängig von der Trägerschaft der Schule reichen

  • Schulen in öffentlicher Trägerschaft das von der Künstlerin oder dem Künstler oder der Kunstpädagogin oder des Kunstpädagogen und der Schulleitung unterschriebene Projektdatenblatt über das Fördercockpit Kultur.web bei den zuständigen kreisfreien Städten oder Kreisen ein. Diese reichen den Förderantrag und die Projektdatenblätter über das Fördercockpit Kultur.web bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Die Zuordnung der Projektdatenblätter zu den zuständigen Kreisen und Städten erfolgt auf der Grundlage der Postleitzahl automatisch.  
  • Trägerinnen und Träger genehmigter Ersatzschulen und Antragstellende für Sonderprojekte reichen das unterschriebene Projektdatenblatt und den Antrag über das Fördercockpit Kultur.web bei der Bezirksregierung Arnsberg ein.

Nähere Informationen zur digitalen Einreichung des Projektdatenblattes finden Sie im Bereich Downloads unter „Klickanleitung K&S-Projektskizze“. 

Projektdatenblätter und Anträge bitte nur in elektronischer Form einreichen über:  

Fördernehmercockpit

Der Förderantrag kann aus Kultur.web generiert werden und ist unterschrieben zu senden an: Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48 „Kunst und Kultur“, Laurentiusstraße 1, 59821 Arnsberg.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.