Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung. Ziel der Angebote ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind die für die Durchführung der Maßnahme entstehenden Personalkosten, Sachkosten, Fahrtkosten sowie Verpflegungskosten in Höhe von maximal 8.500 Euro pro förderfähiger Schule.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Eine Zuwendung kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  1. Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote bzw. schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
  2. Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal bzw. unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
  3. Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
  4. Durchführung von Gruppenangeboten.
  5. Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum. Im Jahr 2023 hat eine Maßnahme in den Sommerferien und/oder Herbstferien und/oder Weihnachtsferien bis zum 31. Dezember 2023 stattzufinden.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bis zum 30. September 2023 für das Kalenderjahr 2023 und das Schuljahr 2023/2024 einzureichen. Bitte benutzen Sie das im Downloadbereich befindliche Formular.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 hat eine Antragsstellung bis zum 31. Mai eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr zu erfolgen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.06.2023 Richtlinie über die „Zuwendungen für die Förderung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“