Bezirksregierung
Arnsberg

Gefördert wird das "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe I und II jeweils in den Oster-, Sommer- und Herbstferien mit dem Ziel des individuellen Lernzuwachses in der deutschen Sprache und Steigerung der Alltagskompetenz.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger/-innen öffentlicher Schulen
  • Träger/-innen genehmigter Ersatzschulen sowie
  • sonstige freie Träger/-innen (Maßnahmenträger/-innen), die im Vereinsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

  • Vergütung der Sprachlernbegleitungen
  • Kursmaterial und Verpflegung
  • Bereitstellung der Räumlichkeiten 

Wie viel Förderung gibt es?

Es werden bis zu 80 Prozent der folgenden zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst:

  • Kursmaterial und Verpflegung für Frühstück und Mittagessen in Höhe von maximal 170 Euro pro Tag
  • Ausgaben für Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten in Höhe von maximal 100 Euro am Tag
  • Vergütung der Sprachlernbegleiter*innen in Höhe von
    • 3.960 Euro in den Osterferien
    • 4.800 Euro in den Sommerferien
    • 2.700 Euro in den Herbstferien

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Die Übernahme des Eigenanteils muss gewährleistet sein.
  • An jeder Maßnahme müssen 18 bis 25 Schüler*innen teilnehmen.
  • Durchführung in pädagogisch geeigneten Räumen

Der Unterricht erfolgt:

  • in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen,
  • in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen,
  • in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen.
     
  • Begleitet werden die Maßnahmen von jeweils zwei Sprachlernbegleiter*innen, die zuvor an einer vorbereitenden Schulung teilgenommen haben.

Wie läuft das Förderverfahren ab? Wo kann der Förderantrag eingereicht werden?

Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit der Maßnahmenbeschreibung (Konzept) bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48 einzureichen.

  • Antragsteller*innen die erstmalig teilnehmen, können max. eine Maßnahme, alle anderen können drei Maßnahmen beantragen
  • bei freien Trägern/-innen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister beizufügen

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

  • für die Osterferien spätestens zum 31.01.
  • für die Sommerferien spätestens zum 30.04.
  • für die Herbstferien spätestens zum 31.07.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.