Finanzielle Förderung des Schüler*innenaustausch mit Schulen in Frankreich
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Trägerinnen bzw. Täger öffentlicher Schulen sowie Trägerinnen und Träger genehmigter Ersatzschulen.
Was wird gefördert?
Das DFJW fördert die Fahrkosten und Kosten der Unterkunft.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Höhe der Förderung wird vom DFJW im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel festgesetzt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Pro Maßnahme werden maximal 35 Schüler*innen gefördert. Die Mindestveranstaltungsdauer soll in der Regel 5 Tage einschließlich Fahrt betragen. Mindestens die Hälfte der für die Begegnung angesetzten Zeit soll gemeinsam mit den französischen Partnerschüler*innen in Form gemeinsamer schulischer Veranstaltungen oder Projektarbeit verbracht werden.
Gefördert wird im 2-Jahresturnus. Bilinguale Schulen mit Deutsch-Französischem Zweig können jährlich einen Zuschuss beantragen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die Schulleitungen stellen die Förderanträge im Auftrag des Schulträgers bzw. der Schulträgerin bei der Bezirksregierung Arnsberg. Dem Antrag ist ein Programm für den beantragten Schüler*innenaustausch beizufügen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Förderanträge (unter Verwendung des neuesten Formulars) für Maßnahmen des Folgejahres sind bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres von den Schulen zu stellen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48, Laurentiusstr.1, 59821 Arnsberg
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
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