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Finanzielle Förderung des Schülerinnen- und Schüleraustauschs mit Schulen in Frankreich
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind die Schulen über ihre Schulträger.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die zur Begegnung am Ort des Partners (in Frankreich) in Gruppenform stattfinden.
Wie sind die Konditionen?
- Pro Maßnahme werden maximal 35 Teilnehmende gefördert. Die Dauer des Austauschprogramms soll einschließlich Fahrt in der Regel 10, mindestens aber 4 Übernachtungen am Ort betragen, (der Anreise- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet).
- Mindestens die Hälfte der für die Begegnung angesetzten Zeit soll gemeinsam mit den französischen Partnerschülerinnen und Partnerschülern in Form gemeinsamer schulischer Veranstaltungen oder Projektarbeit verbracht werden.
- Es wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Die Berechnung des Zuschusses des DFJW basiert auf der Distanz zwischen dem Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung, einem Pauschalsatz von 0,16 Euro/km und der Anzahl der Teilnehmenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können noch weitere Zuschüsse gewährt werden. Eine eventuelle Kürzung aufgrund eines hohen Antragvolumens ist nicht ausgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge werden über die Antrags-Plattform des DFJW gestellt.
Diese Plattform ist über folgende Adresse erreichbar: https://echanges-scolaires.ofaj.org/login.
Antragsvordrucke sind hier zu finden.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Bis zum 31. Oktober für das nachfolgende Haushaltsjahr.