Bezirksregierung
Arnsberg
Würfel mit verschiedenen Symbolen und in der Mitte ein größerer mit dem Schriftzug örtlicher Personalrat

Örtlicher Personalrat

Aufgaben des Personalrates...

Nach § 2 Abs. (1) des Landespersonalvertretungsgesetzes NW (LPVG NW) arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Dienststelle, zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge, zusammen.

Nach dem LPVG NW hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.

Aus dem reichhaltigen Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden:

  • Mitbestimmung bei Einstellung
  • Mitbestimmung bei Beförderung
  • Zulassung zum Aufstieg
  • Mitbestimmung bei Laufbahnwechsel
  • Wechsel des Dienstzweiges
  • Mitbestimmung bei Eingruppierung
  • Höhergruppierung, Rückgruppierung
  • Mitbestimmung bei Versetzung und Umsetzung
  • Mitbestimmung bei Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit

Gewählt wird...

 nach § 10 LPVG NW.

  • Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wer zu einer Dienststelle abgeordnet ist oder im Wege einer Zuweisung oder Personalgestellung Dienst- oder Arbeitsleistungen erbringt, wird in ihr wahlberechtigt, sobald die Abordnung, die Zuweisung oder die Personalgestellung länger als sechs Monate gedauert hat; im gleichen Zeitpunkt tritt, außer im Falle der Gestellung, der Verlust des Wahlrechts bei der bisherigen Dienststelle ein.

Die Wahlperiode dauert 4 Jahre, die nächsten Personalratswahlen sind 2028.

Zuständig sind wir...

für die Beschäftigten der Bezirksregierung Arnsberg

Der Personalrat besteht…

aus 15 Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte die vorsitzende Person und Stellvertreter*innen. Die vorsitzende Person führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.

Der Personalrat tagt in der Regel jeden Mittwoch, zusammen mit je einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie dem*der Vertreter*in der Menschen mit Behinderungen im Hause.

Darüber hinaus finden gemeinschaftliche Besprechungen mit dem*der Leiter*in der Bezirksregierung Arnsberg statt.