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Korruptionsprävention
Die Korruptionsprävention ist bei der Bezirksregierung Aufgabe der Innenrevision. Sie geht auch Hinweisen auf Vorteilsnahme und Bestechlichkeit nach. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Bezirksregierung selbst sowie die ihr nachgeordneten Behörden.
Zur Prävention prüft die Innenrevision Verwaltungsabläufe auf korruptionsanfällige Strukturen und gibt Empfehlungen, um diese zu beseitigen. Darüber hinaus führt sie Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung der Beschäftigten durch, berät und wirkt bei allen Regelungen zur Korruptionsprävention mit.
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