Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung Arnsberg
Ein „Muss“?
Ja – das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) schreibt ab einer bestimmten Größe einer Behörde die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls einer Stellvertretung vor.
Die Aufgaben:
Kurz gesagt, geht es um das Erreichen der beiden Ziele des LGGs: Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet gemeinsam mit der Dienststelle daran, die Benachteiligungen von Frauen gegenüber Männern abzubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
(K)Eine Interessensvertretung?
Doch, aber anders als der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung wird die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin nicht gewählt, sondern von der Dienststelle beauftragt an entscheidender Stelle mitzuwirken.
Zuständigkeit:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für die Beschäftigten der Bezirksregierung Arnsberg sowie das Verwaltungspersonal der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte in der unteren Schulaufsicht, Schulpsychologinnen und -psychologen, die im Landesdienst in den kommunalen Beratungsstellen arbeiten, Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten.