Beschwerden und Eingaben gegen Beschäftigte des Hauses
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte des Hauses
Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das persönliche Verhalten einzelner Beschäftigter. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen. Jede Beschwerde wird geprüft und beschieden, wobei kein Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung besteht.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen. Auch kann im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde keine andere Sachentscheidung oder personal- und disziplinarrechtliche Maßnahmen erwirkt werden.
Für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg wenden Sie sich an: … siehe Kontakt
Fachaufsichtsbeschwerden gegen eine fachliche Entscheidung
Eine Fachaufsichtsbeschwerde, also eine Beschwerde gegen eine fachliche Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg, reichen Sie bitte bei dem für die Entscheidung zuständigen Dezernat ein. Bitte beachten Sie, dass auch eine Fachaufsichtsbeschwerde einen Rechtsbehelf NICHT ersetzt.
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