AGG-Beschwerdestelle für die Bezirksregierung Arnsberg
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass Arbeitgebende ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen müssen. Dies umfasst auch die Einrichtung einer Stelle, die die Beschwerden der Mitarbeitenden entgegennimmt und prüft. In der Bezirksregierung Arnsberg ist die AGG-Beschwerdestelle im Dezernat 36 angesiedelt. Sie ist für Bedienstete und Beschäftigte der Bezirksregierung, aber auch für den nachgeordneten Bereich sowie für Bewerber*innen zuständig.
Die Beschwerdestelle bietet eine vertrauliche niedrigschwellige Beratung für den oben genannten Personenkreis an. Mit Zustimmung der betroffenen Person können weitere Schritte zur Konfliktlösung bzw. zur Entscheidung über die Beschwerde und anschließende Maßnahmen in der Behörde eingeleitet werden.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular an die Beschwerdestelle. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dieses Angebot ausschließlich an Bedienstete und Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg, deren nachgeordnete Bereiche sowie Bewerber*innen und ehemalige Beschäftigte richtet.
Kontaktformular
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