27.08.2024
Planfeststellungsbeschluss für das Verfahren Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Nachrodt (südl. der Lennebrücke 2. BA einschließlich Verlegung der Lennebrücke)
Gemäß § 17 b Abs. 3 FStrG können die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses dadurch erfolgen, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht wird. Diese Veröffentlichung umfasst den Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum 16.09.2024 und wird auf dieser Seite im Abschnitt Downloads einsehbar sein.
Klage kann innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht werden.
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