Bezirksregierung
Arnsberg
24.03.2025

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Henne-, Sorpe-, Möhne-, Bigge- und Listertalsperre im Regierungsbezirk Arnsberg

Die bisherige Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs für die Henne-, Sorpe-, Möhne-, Bigge- und Listertalsperre ist außer Kraft getreten. 

Diese Verordnung wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg vom 22. März 2025 veröffentlicht und tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt für die Dauer von 20 Jahren.