Genehmigungsbescheid Genehmigungsbescheid der Firma DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH, Hamm
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG vom 01.08.2018 für die Firma DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH, Frielinghauser Straße 5 in 59071 Hamm, zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunststoffen (Zytel®, Granulat), hier: Anlage zur Herstellung von Polyamid-Salz und Polyamid-Granulat, durch unter anderem Verschiebung des Behälters B3 (Korrekturtank) aus der Betriebseinheit (BE) 10.1 in die BE 10.2 und die Erweiterung der BE 10.2 sowie Zusammenlegung und Erweiterung der BE 20.1 und BE 20.2 (zukünftige Vielstoff- und Mehrzweckanlage) bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das Merkblatt "Polymerherstellung" Oktober 2006.
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