18.09.2017
Genehmigungsbescheid für die Firma thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, Dortmund
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid der Firma thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, 44137 Dortmund, vom 24.08.2017 gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen durch Flamm- und Lichtbogenspritzen (hier u.a. Errichtung eines 3. Zinkspritzraums) bekannt gemacht.
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