28.02.2020
Genehmigungsbescheid für die Firma R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH, Meschede
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), wird der Genehmigungsbescheid der Firma R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH, 59872 Meschede, vom 12.09.2019 gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Sortierung, zur sonstigen Behandlung, zur zeitweiligen Lagerung sowie zum Umschlagen von nicht gefährlichen Abfällen bekanntgegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung“ von August 2018.
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