07.06.2018
Genehmigungsbescheid für die Firma Evonik Degussa GmbH, Witten
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG vom 06.04.2018 für die Firma Evonik Degussa GmbH, Arthur-Imhausen-Str. 92, 58453 Witten, zur wesentlichen Änderung der Polyester 1-Anlage (Bau 114) insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Produktionsstraße 6 als Ersatz für die Produktionsstraße 1, u. a., bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Polymerherstellung“ (Oktober 2006).
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