21.03.2018
Genehmigungsbescheid für die Firma Calcis Warstein GmbH, Warstein
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) vom 17.05.2013 in der zurzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid der Firma Calcis Warstein GmbH, 59581 Warstein vom 16.03.2018 gemäß §§ 6 und 16 Bundes - Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zum Brennen von Kalk bekanntgegeben.
Maßgeblich ist das BVT Merkblatt in der Zement-,Kalk-und Magnesiumindustrie von Mai 2010 mit den BVT Schlussfolgerungen für die Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid vom 09.04.2013
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