Genehmigungsbescheid für die Firma 3M Deutschland GmbH, Kamen
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 7, Sätze 2 und 3 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird die Entscheidung des Antrages der Firma 3M Deutschland GmbH, Carl-Schurz-Str. 1, 41453 Neuss auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage (Oberflächenbehandlung) am Standort in 59157 Kamen, Edisonstraße 6, hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblätter sind das „BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“ (August 2007) und das " BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken zur Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter (Januar 2005).
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