16.05.2020
Genehmigungsbescheid der Firma Lindenschmidt KG, Kreuztal
Auf der Grundlage des §10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid gemäß §§ 6, 8 und 16 BImSchG für die Firma Lindenschmidt KG, Krombacher Straße 42-46, 57223 Kreuztal, vom 20.04.2020, zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Krombacher Straße 42-46, 57223 Kreuztal, Gemarkung Krombach, Flur 8, Flurstück 295, öffentlich bekanntgemacht.
Maßgeblich ist das BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen von August 2018.
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