04.10.2022
Genehmigungsbescheid der Aurubis AG, Lünen
Genehmigungsbescheid vom 28.09.2022 gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Kupfersekundärhütte der Aurubis AG, Lünen, Kupferstraße 23
Das für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Nichteisenmetallindustrie“ (2017)
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